Ladeinfrastruktur für E-Autos

Ladeinfrastruktur für E-Autos

Kurzbeschreibung

Beim Aufbau und Betrieb von lokaler Ladeinfrastruktur geht es darum, dass ortsansässige Akteure, die in einer Region verwurzelt und vernetzt sind, Ladesäulen für E-Fahrzeuge an attraktiven Standorten in ihrem jeweiligen örtlichen Zusammenhang installieren. Dies sind üblicherweise öffentliche, eichrechtskonforme Normalladepunkte (AC) mit bis zu 22 kW Leistung, alternativ jedoch auch Ladepunkte für Betriebe mit geringerer Leistung. Die softwareseitige Installation und Betreuung, das so genannte Backend, übernimmt üblicherweise ein Dienstleister.

Zielgruppe(n)

E-Auto-Besitzende

Erfolgreiche Umsetzung des Konzepts:

Beschreibung des Problems, des Ziels und der Vision​

Die Elektromobilität ist eine bedeutsame Säule in der Energiewende. Dabei ist insbesondere öffentlichen Ladeinfrastruktur von großer Bedeutung. Vor allem im ländlichen Raum sowie in Wohnquartieren mit Mehrfamilienhäusern fehlt es oft an öffentlicher Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge. Der aktuelle Markthochlauf von E-Fahrzeugen lässt einen steigenden Bedarf in naher Zukunft erwarten. Hier sind noch viele Handlungslücken und es gibt noch keine Marktkonzentration auf einige wenige Anbieter. Damit besteht die Möglichkeit für Bürgerenergiegenossenschaften ein Gegengewicht zu den klassischen Marktteilnehmern (bspw. Energiekonzerne) zu bilden. Hierzu bedarf es jedoch spezielles Wissen und Erfahrung über Technik und die rechtlichen Rahmenbedingungen.

Da Ziel sollte es daher sein, einer bürgergetragene E-Mobilitätswende voranzubringen und Wissen sowie Prozesse (Planung, Abrechnung, Hotline) zentral zu bündeln und anderen Energiegenossenschaften zur Verfügung zur stellen.

Geeigneter Kontext und wichtige Voraussetzungen

Wesentliche Grundlage für eine bürgergetragene öffentliche Ladeinfrastruktur ist ein flächendeckender Ausbau von Normalladeinfrastruktur (bis 22 KW). Diese Ladeinfrastruktur ist vergleichsweise günstig (rund ein Zehntel von Schnelladesäulen) und kann insbesondere die Versorgungslücken im ländlichen Raum und Wohnquartieren schließen. Attraktive Standorte sind bspw. Marktplätze oder Orte mit einer großen Ladeweile, also Orte die mindestens 30 Minuten zum Verweilen einladen. Hierzu gehören Verwaltungen, Gastronomie, Kultureinrichtungen. Günstig sind bspw. auch private Parkräume, da Entscheidungsprozesse der Gemeinden meist relativ lang sind. Ein persönlicher Kontakt zu den Standorteigentümern/-partnern erleichtert weiterhin den Bau von öffentlicher Ladeinfrastruktur. Zukünftig sind auch Standorte von Wohnquartieren von großen Bedeutung, da nur sehr wenige Personen über private Wallboxen verfügen, aber trotzdem auf E-Autos umsteigen möchten.

Risiken

Derzeit ist der Markt stark in Bewegung. Viele Akteure buhlen um die besten Standorte. Daher entwickelt sich ein starker Preiskampf, der vor allen für kleinere Betreiber große Risiken nach sich zieht. Diese können zumeist nicht mit den niedrigen Angeboten der großen Anbieter konkurrieren. Diese müssen nicht zwingend Kostendeckend für diese Anbieter sein, jedoch besteht eine größere Kapitaldecke, um ggf. auch defizitär zu arbeiten. Dadurch entsteht in diesem wichtigen Zukunftsmarkt eine Konzentration auf wenige Anbieter.
Hinzukommt, das die Fördermittelbeantragung komplex ist und hier eher große Unternehmen Vorteile haben, da hier ganze Abteilungen sich auf dieses Thema fokussieren können.
Weitere Risiken liegen in den sich ändernden Rechtsrahmen (bspw. Ladesäulenverordnung) und der stetig angepassten technischen Hardware und Software. Beispielsweise hatte die Umrüstung der Ladeinfrastruktur auf geeichte Zähle hohe Zusatzkosten verursacht.

Finanzierung und Kooperation​

Mit der aktuellen Ladenachfrage ist ein wirtschaftlicher öffentlicher Betrieb von Ladepunkten ohne Förderung noch nicht oder nur an sehr attraktiven Standorten möglich, da sich die Investition nur durch eine zeitlich begrenzte Anzahl der Ladevorgänge Schritt für Schritt amortisiert und die zusätzlichen Betriebskosten oft nur teilweise durch den Ladevorgang gedeckt werden können. Dadurch ist eine Finanzierung der Investitionskosten durch zumeist Bundes- oder Landesförderungen zwingend. Diese variieren zwischen 30 und 80 %. Zumeist besteht auch eine finanzielle Beteiligung an den Betriebs- sowie Installationskosten durch den Standortpartner (siehe oben), bei welchem die Ladeinfrastruktur installiert wird. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Ladebedarfe in Deutschland zukünftig stärker ansteigen werden, was sich positiv auf die Einnahmen an öffentlichen Ladesäulen mit geeigneten Standort auswirken wird.