E-Carsharing mit Ankermieter

E-Carsharing mit Ankermieter

Kurzbeschreibung

Beim E-Carsharing mit Ankermieter reserviert eine Kommune oder ein lokales Unternehmen ein oder mehrere Carsharingfahrzeuge zu bestimmten Zeiten. Üblicherweise handelt es sich dabei um die Tageszeiten unter der Woche, zum Beispiel Montag bis Freitag jeweils Vormittags oder auch ganztägig. Dafür bezahlt der Ankermieter einen monatlichen Fixbetrag und ggf. noch einen Preis pro gefahrenem Kilometer. Außerhalb der reservierten Zeiten steht das Angebot zur öffentlichen Nutzung zur Verfügung.

Zielgruppe(n)

Alle Anwohner*innen (oder Quartierbewohner*innen) in einer Nachbarschaft bzw. einem kleinen Umkreis um eine Station, Mitarbeitende eines Unternehmens / einer kommunalen Einrichtung

Erfolgreiche Umsetzung des Konzepts:

Beschreibung des Problems, des Ziels und der Vision​

„Der Erfolg eines jeden CarSharing-Angebotes steht und fällt mit der Auslastung der Fahrzeuge. Unausgelastete CarSharing-Fahrzeuge sind ein Kostenfaktor und sind nur eine kalkulierte Anlaufzeit lang tragbar. Deshalb ist die wichtigste Aufgabe eines neuen Anbieters, Mitglieder bzw. Kunden zu werben, die auch die Fahrzeuge buchen. Am Hilfreichsten sind Mitglieder bzw. Kunden, die regelmäßig zu einer Auslastung der Fahrzeuge beitragen. Im Regelfall reservieren private Nutzer stationsbasierte CarSharing-Angebote nicht häufiger als einmal im Monat.“ (BCS). Das Problem ist also, dass ein Carsharingangebot mit relativ hohen Fixkosten verbunden ist, denen üblicherweise fast nur variable Einnahmen gegenüberstehen. Entsprechend ist ein Ziel eines Carsharing-Angebots mit Ankermieter, eine gewisse Auslastung und damit eine Fixkostendeckung zu erreichen. Darüber hinaus kann die Auslastung von Fahrzeugen insgesamt erhöht werden, was die zentrale Vision des Carsharings ist. Der Ankermieter braucht so keine eigenen Autos vorhalten und sich auch um die Wartung nicht kümmern.

Geeigneter Kontext und wichtige Voraussetzungen

Ein E-Carsharing mit einem Ankermieter bietet sich insbesondere dort an, wo der Ankermieter an einem attraktiven Standort zu finden ist. Das hilft dabei, dass Privatpersonen rum um den Standort auf das Fahrzeug zugreifen können. Im Fall von Kommunen ist dies meist am Rathaus, was attraktiv sein kann, aber nicht sein muss. Hilfreich ist auch, wenn rund um den oder die Standorte (im Umkreis von 300-500 Metern) Menschen mit unterschiedlichen Mobilitätsbedürfnissen wohnen, z.B. Familien mit Kindern und Renter*innen. Eine wesentliche Voraussetzung ist, dass bereits gute Kontakte zu einem Ankermieter bestehen, zum Beispiel zur Kommune. Ebenfalls attraktive Ankermieter sind Sozialstationen oder Vereine mit festen Nutzungszeiten.

Risiken

Das Risiko bei dem Konzept liegt insbesondere in der Gefahr, dass durch die feste Reservierung eines wesentlichen Teils der Tageszeit durch den Ankermieter die Nutzung im Rahmen des öffentlichen Angebots stark eingeschränkt wird. Je nach dem, wie die Mobilitätsbedürfnisse der privaten Nutzenden vor Ort ist, kann das Angebot dadurch unattraktiv werden. Dadurch fallen wichtige Einnahmen neben denen durch den Ankermieter weg. Es ist also gemeinsam mit dem Ankermieter abzuwägen, was eine sinnvolle, täglich oder wöchentlich zu reservierende Zeit ist.

Finanzierung und Kooperation​

Je höher die reservierte Zeit für den Ankermieter pro Woche ist, umso höher muss die dadurch erreichte Fixkostendeckung sein. Werden zum Beispiel 40 Stunden pro Woche reserviert, sollten mit dem Preis für den Ankermieter mindestens 70% der Fixkosten pro Fahrzeug gedeckt sein. Wichtig ist, dass der Ankermieter neben der festen Reservierung der Fahrzeuge auch für eine umweltfreudliche und innovative Mobilitätslösung sowie für einen rundum sorglos Fuhrpark bezahlt. Die Finanzierung erfolgt zunächst durch den Anbieter, das finanzielle Risiko ist jedoch idealwerweise durch eine vertragliche Vereinbarung mit dem Ankermieter begrenzt. Förderungen sollten wenn möglich in Anspruch genommen werden.